Lexdocta

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang und Zweck

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Abonnements durch den Benutzer geltenden Fassung (wobei eine Abonnementsverlängerung in diesem Fall als Abonnement betrachtet wird) regeln die Beziehung zwischen LexDocta und dem Benutzer bezüglich der Nutzung der LexDocta-Plattform (www.lexdocta.com).

1.2 In Ermangelung eines Abonnements und unbeschadet der Ziffern 11.1 und 11.2 gelten stets die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer neuesten Fassung.

1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der aktuellen und zukünftigen elektronischen Inhalte, die auf der LexDocta-Plattform verfügbar sind.

2. Kostenlose und offene Nutzung

2.1 LexDocta bietet dem Nutzer die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung seiner Plattform. Diese kostenlose Nutzung ist jedoch auf den unten beschriebenen Umfang beschränkt.

2.2 Auch ohne ein auf der LexDocta-Plattform erstelltes Konto kann der Nutzer frei suchen und Entscheidungen einsehen. Allerdings können der Inhalt der Entscheidungen und bestimmte Funktionen eingeschränkt sein.

2.3 Der Benutzer kann kostenlos ein LexDocta-Konto einrichten, um die meisten Einschränkungen zu beseitigen. Mit dem LexDocta-Konto kann der Nutzer dann eine Stunde pro Tag von den Vorteilen der Plattform profitieren. Um alle Beschränkungen (einschließlich der zeitlichen) aufzuheben, kann der Nutzer ein Abonnement abschließen.

2.4 LexDocta behält sich das Recht vor, den Umfang der kostenlosen Nutzung seiner Plattform jederzeit zu ändern.

2.5 LexDocta bietet ein Programm zur Analyse von Entscheidungen an, durch das der Nutzer eine Vergütung erhalten kann. Dieses Programm unterliegt eigenen Regeln (siehe Ziffern 5.3).

2.6 LexDocta bietet ein Programm an, das die Entwicklung eines kollaborativen annotierten Codes ermöglicht, durch den der Nutzer eine Vergütung erhalten kann. Dieses Programm unterliegt eigenen Regeln (siehe Ziffer 5.4).

2.7 LexDocta bietet ein Programm an, in dem jede Person die Möglichkeit hat, eine juristische Frage zu stellen, die von den Anwälten/Juristen von LexDocta beantwortet wird. Dieses Programm unterliegt eigenen Regeln (siehe Ziffer 5.5).

3. LexDocta-Konto

3.1 Der Zugang des Benutzers zum LexDocta-Konto ist durch ein Passwort geschützt und erfolgt über die Zugangsdaten, die der Benutzer im Registrierungsformular der Plattform angibt.

3.2 Der Benutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung bei LexDocta korrekte persönliche Daten anzugeben.

3.3 LexDocta wird von den Benutzern niemals verlangen, ihr Passwort preiszugeben. Sollte der Benutzer eine solche Anfrage erhalten, handelt es sich wahrscheinlich um einen Phishing-Versuch. In diesem Fall wird der Benutzer aufgefordert, LexDocta unverzüglich über das Kontaktformular zu informieren.

4. Tarife und Tarifanpassung

4.1 Das Abonnement für die unbegrenzte Nutzung der LexDocta-Plattform ist auf CHF 9.99 pro Monat.

4.2 Soweit die Plattform durch zusätzliche Inhalte oder Dienstleistungen ergänzt wird, ist LexDocta berechtigt den Tarif jederzeit erhöhen zu können.

4.3 Das Recht, den Tarif zu erhöhen, besteht auch in anderen begründeten Fällen, z. B. wenn die Kosten für die Erbringung des Dienstes (insbesondere die Kosten für die Instandhaltung und den Ausbau der technischen Infrastruktur) insgesamt gestiegen sind oder wenn die Finanzierung der ordnungsgemäßen Entwicklung der Plattform eine Anpassung des Tarifs erfordert.

4.4 Die Erhöhung des Tarifs gemäß den Ziffern 4.2 und 4.3 gilt nur für ein mögliches zukünftiges (Verlängerungs-)Abonnement und nicht für die laufende Abonnementperiode. (Verlängerungs-)Abonnement und nicht für den laufenden Abonnementzeitraum. Der Nutzer wird darauf aufmerksam gemacht, dass Der Nutzer wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Vorliegen begründeter Umstände im Sinne der oben genannten Zahlen die entsprechende Preiserhöhung wird nicht unbedingt für den nächsten, unmittelbar auf den laufenden Zeitraum folgenden Abonnementzeitraum erfolgen LexDocta behält sich das Recht vor, eine solche Erhöhung für alle zukünftigen (Verlängerungs-)Abonnements vorzunehmen. alle künftigen (Verlängerungs-)Abonnements.

4.5 Das Abonnement ermöglicht dem Nutzer die unbegrenzte Nutzung der Plattform. Verursacht das missbräuchliche Verhalten des Nutzers jedoch übermäßige Kosten (insbesondere auf den Servern der Plattform), ist LexDocta berechtigt, das betreffende Konto sofort zu sperren und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

5. Benutzerrechte

5.1 Im Allgemeinen

5.1.1 Der abonnierte Nutzer erhält, vorbehaltlich der Zahlung des fälligen Preises, das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Dauer des Abonnementvertrags begrenzte Recht, die LexDocta-Plattform gemäß den allgemeinen Bedingungen und für seine eigenen Zwecke zu nutzen.

5.1.2 Die Dauer der Sitzung eines abonnierten Benutzers auf einem Computer ist nicht begrenzt. Ein Nutzer darf sich jedoch nicht mehr als einmal gleichzeitig mit seinem Login und seinem Passwort auf der Plattform anmelden. Im Falle einer gleichzeitigen Verbindung über ein anderes Gerät wird die vorherige Sitzung automatisch beendet.

5.1.3 LexDocta ist berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine über das zulässige Maß hinausgehende Nutzung zu erkennen, zu verfolgen und zu verhindern. LexDocta ist insbesondere berechtigt, Dokumente und andere Inhalte der Plattform mit Tags zu versehen, digitale Schutzmechanismen einzurichten oder Zugangsbeschränkungen zu installieren. Dem Benutzer ist es nicht gestattet, Vorrichtungen, Produkte oder andere Mittel einzusetzen, die dazu bestimmt sind, die technischen Massnahmen von LexDocta zu umgehen oder unwirksam zu machen (Art. 39a SPG). Insbesondere ist der Einsatz von Webcrawlern, Spidern, Metasuchmaschinen oder ähnlichen Technologien, die einen automatisierten Zugriff auf die Inhalte der Plattform ermöglichen, nicht gestattet. Im Falle eines Missbrauchs ist LexDocta berechtigt, den Zugang zur Plattform sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche von LexDocta bleiben vorbehalten, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie der Anspruch auf Schadensersatz.

5.2 Mitgliedschaft und Auszeichnungen

5.2.1 LexDocta bietet dem Nutzer über ein Partnerschaftssystem die Möglichkeit, seine Plattform bei anderen potenziellen Nutzern zu bewerben. Plattform, um sie bei anderen potenziellen Nutzern bekannt zu machen.

5.2.2 Dank dieser Aktion erhält der zukünftige Neuabonnent eine kostenlose Probezeit sowie einen Rabatt von 30% auf den Abschluss seines ersten Abonnements.. Der werbende Nutzer erhält eine Provision in Höhe von 10% des vom neuen Abonnenten gezahlten Betrags. Darüber hinaus erhält der Nutzer des Promoters 10% des vom neuen Abonnenten gezahlten Betrags bei jeder künftigen Verlängerung des Abonnements auf Lebenszeit.

5.2.3 Bei der Gewährung der oben genannten Prämien an den werbenden Benutzer oder den neuen Abonnenten werden eventuelle Gebühren Dritter (z.B. Gebühren von zwischengeschalteten Zahlungsdiensten) berücksichtigt, so dass LexDocta kein Nachteil entsteht. Falls erforderlich, können die Prämien angepasst werden.

5.2.4 Die Prämien können nicht mit anderen Werbeaktionen in Verbindung mit dem Kauf eines Abonnements kombiniert werden.

5.2.5 LexDocta behält sich das Recht vor, im Falle einer Tarifanpassung gemäß Ziffer 4 den Umfang der angebotenen Prämien nach oben oder unten zu verändern. den Umfang der angebotenen Belohnungen.

5.2.6 Das Partnerprogramm funktioniert durch die Einrichtung eines Systems von Cookies, das die Verfolgung von Benutzerverhalten.

5.2.7 LexDocta ermöglicht es dem werbenden Nutzer, die Liste möglicher neuer Registranten zu erhalten, die er über das Zugehörigkeitssystem auf die Plattform gebracht hat. Neue Registranten können durch die Zugehörigkeit wiederum auf den fördernden Nutzer aufmerksam gemacht werden, durch den sie auf die Plattform gebracht wurden.

5.3 Analyse von Entscheidungen

5.3.1 LexDocta bietet dem Benutzer ein Programm zur Analyse von Entscheidungen. Die Analyse einer Entscheidung besteht unter anderem darin, die wichtigen Elemente der Entscheidung hervorzuheben, ihr einen Titel zu geben oder sie mit Schlüsselwörtern zu verknüpfen.

5.3.2 Sobald eine Reihe von Analysen von Nutzern eingereicht wurde, werden diese einer Abstimmung unterzogen, an der auch andere Nutzer teilnehmen können, um die als am wichtigsten erachteten Elemente der Analysen festzuhalten.

5.3.3 Nach der Abstimmung erhalten die Nutzer, die eine Analyse eingereicht haben, eine Vergütung, die von der Platzierung ihrer Analyse abhängt. Die erstplatzierte Analyse erhält 20 CHF und die zweitplatzierte Analyse erhält 15 CHF. Die anderen Analysen auf den hinteren Plätzen erhalten 10 CHF.

5.3.4 Nutzer, die am Abstimmungsprozess teilgenommen haben, erhalten 4 CHF, wenn ihre Stimmen auf die erstplatzierte Analyse abzielen. In allen anderen Fällen erhalten die abstimmenden Nutzer mindestens 2 CHF für ihre Teilnahme.

5.3.5 Nur abonnierte Nutzer haben das Recht, an der Entscheidungsanalyse und dem Abstimmungsprozess über die Analyse einer Entscheidung teilzunehmen.

5.3.6 Was speziell die Teilnahme an Abstimmungsprozessen betrifft, gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen. Sobald ein abonnierter Benutzer an einem Abstimmungsprozess teilgenommen hat, ist die Teilnahme an weiteren Abstimmungsprozessen möglich, sofern er mindestens einen neuen Abonnenten über das Partnerprogramm (siehe Ziffer 5.2) an die LexDocta-Plattform vermittelt; andernfalls muss der abonnierte Benutzer nach jeder Abstimmung sieben Tage warten, bevor er an einem neuen Abstimmungsprozess teilnehmen kann.

5.3.7 LexDocta wählt nach eigenem Ermessen die Entscheidungen aus, die Gegenstand einer Analyse durch die abonnierten Nutzer sein können. In diesem Rahmen berücksichtigt die Plattform die Möglichkeit, die Vergütungen des Nutzers zu finanzieren, indem sie die Anzahl und die Häufigkeit der zur Analyse vorgelegten Entscheidungen angemessen auswählt. Wenn die Finanzierung nicht möglich ist, werden keine Entscheidungen zur Analyse angeboten, und der abonnierte Nutzer hat kein Recht zu verlangen, dass eine Entscheidung zur Analyse vorgelegt wird.

5.4 Entwicklung des annotierten Codes

5.4.1 LexDocta bietet dem Benutzer die Möglichkeit, an der Entwicklung eines gemeinschaftlichen, kollaborativen, annotierten Codes teilzunehmen. Mitmachen bedeutet hier, dass es ihm möglich ist, ein Urteil zu einem Gesetzesartikel hinzuzufügen.

5.4.2 Sobald ein Nutzer vorschlägt, ein Urteil zum annotierten Code hinzuzufügen, haben die anderen Mitglieder der Community die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob sie den Vorschlag annehmen oder ablehnen.

5.4.3 Nach den Abstimmungen erhält der Nutzer, dessen Vorschlag zum Hinzufügen angenommen wird, eine Provision von 4 CHF. Bei einer Ablehnung erhält er keine Provision. Mitglieder, die am Abstimmungsprozess teilgenommen haben, erhalten unabhängig vom Ergebnis der Abstimmung eine Provision von 0.5 CHF.

5.4.4 Nur abonnierte Nutzer haben das Recht, sich an der Entwicklung des kommentierten Codes und dem damit verbundenen Abstimmungsprozess zu beteiligen.

5.4.5 LexDocta wählt nach eigenem Ermessen die Anzahl der Urteile, die die Nutzer dem kommentierten Code hinzufügen können. Dabei berücksichtigt die Plattform die Möglichkeit, die Vergütung des Nutzers zu finanzieren, indem sie die Anzahl und Häufigkeit der Urteile, die hinzugefügt werden können, angemessen wählt. Wenn die Finanzierung nicht möglich ist, können keine Urteile hinzugefügt werden, und der abonnierte Nutzer hat kein Recht, das Gegenteil zu verlangen.

5.5 Rechtsberatung

5.5.1 LexDocta gibt jeder Person die Möglichkeit, über ein Formular eine Rechtsfrage zu stellen.

5.5.2 Die Anwälte/Juristen von LexDocta beantworten die von den Nutzern gestellten Fragen entsprechend ihrer Kompetenz. Eine Antwort wird jedoch nur den Nutzern gegeben, die die Plattform abonniert haben.

5.5.3 Der Nutzer, der eine Frage stellen möchte, achtet darauf, diese so zu formulieren, dass weder er selbst noch Dritte erkannt werden können. LexDocta behält sich das Recht vor, die Frage zu veröffentlichen und mit Dritten zu teilen, wenn der Inhalt des Austauschs nach Ansicht von LexDocta geeignet ist, Dritten einen Wert zu verschaffen.

5.5.4 LexDocta behält sich das Recht vor, den Umfang der Rechtsberatung, die über ihre Plattform angeboten wird, jederzeit und für die Zukunft zu ändern.

6. Beginn, Dauer und Ende des Vertrags

6.1 Der Abonnementvertrag wird für einen Zeitraum von einem Monat abgeschlossen, der automatisch verlängert wird. Auf der Abonnementseite kann der Nutzer mitteilen, dass er das Abonnement am Ende der Laufzeit nicht verlängern möchte, was nach Ablauf der Laufzeit zu einer automatischen Kündigung des Abonnements führt.

6.2 Wenn eine Kündigung des Abonnements wirksam wird, ist LexDocta berechtigt, den Zugang des Benutzers sofort zu sperren, dessen Rechte dann auf das reduziert werden, was im Rahmen der freien und kostenlosen Nutzung der Plattform vorgesehen ist (siehe Ziffer 2).

7. Mitwirkungspflicht des Nutzers

7.1 Der Benutzer ist für die Einrichtung, Sicherstellung und Aufrechterhaltung der notwendigen technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die LexDocta-Plattform selbst verantwortlich (z.B. Computer, Internetverbindung, Webbrowser, etc.).

7.2 Die ordnungsgemäße Nutzung der LexDocta-Plattform erfordert die Interaktion mit einem System von Cookies. Der Nutzer stellt damit sicher, dass sein Computer die von den LexDocta-Servern erzeugten Cookies akzeptiert und nicht löscht. In diesem Sinne stellt der Benutzer auch sicher, dass die Sprache JavaScript auf seinem System aktiviert ist.

8. In Bezug auf den von LexDocta angebotenen Dienst

8.1 LexDocta bietet seine Dienste mit größter Sorgfalt an. Aus technischen Gründen kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Plattform jederzeit zugänglich ist und dass die darauf gespeicherten Daten unter allen Umständen zugänglich bleiben.

8.2 LexDocta behält sich das Recht vor, seine Plattform ständig zu optimieren, insbesondere um die Benutzererfahrung zu verbessern, und die notwendigen Eingriffe vorzunehmen, um ihre ordnungsgemäße Nutzung zu gewährleisten.

9. Urheberrecht und andere Schutzrechte

9.1 LexDocta behält sich alle Urheberrechte, Markenrechte und andere Schutzrechte in jedem Land vor, die sich auf ihre Plattform, einschließlich ihrer Struktur, Organisation, Präsentation, Software und Inhalte beziehen. Insbesondere das Urheberrecht und alle anderen Rechte an Texten und Bildern liegen bei LexDocta oder bei anderen ausdrücklich genannten Berechtigten, die diese Werke LexDocta zur Verfügung stellen (ausgenommen sind nicht urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Normativakte, Dokumente und Gerichtsentscheidungen nach Art. 5 LDA oder gemeinfreie Werke, soweit diese nicht von LexDocta oder anderen Vermittlern erstellt oder bearbeitet wurden).

9.2 Wenn ein Nutzer der Plattform Inhalte durch das Programm zur Analyse von Urteilen (siehe 5.3) und die Entwicklung von kollaborativem annotiertem Code (siehe 5.4) erstellt, gehören die daraus resultierenden Rechte LexDocta.

10. Datenschutz

10.1 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass LexDocta personenbezogene Daten der Nutzer, wie z.B. Zugangsdaten, Daten über den Suchverlauf und über die abgerufenen Dokumente in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erhebt, verarbeitet und nutzt. Diese Verwendung personenbezogener Daten durch LexDocta ist eine zwingende Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Plattform.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Sans préjudice du chiffre 4.4, LexDocta est en droit de modifier en tout temps les présentes conditions générales. Elle communique les modifications à l’utilisateur par e-mail ou en ligne de toute autre manière adéquate (par exemple en ligne lors du login ou au moment d’un renouvellement d’abonnement) lorsque la modification impacte de manière significative l’étendue des droits et des obligations de chaque partie.

11.2 Mitgeteilte Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht. Jeder Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrags zum Ende der laufenden Abonnementperiode oder, falls kein Abonnement abgeschlossen wurde, als Wunsch, die Nutzung der Plattform aufzugeben.

11.3 Im Falle eines Widerspruchs gemäß Ziffer 11.2 und außer in außergewöhnlichen oder bereits vereinbarten Fällen (insbesondere Ziffer 2.4) werden die Änderungen nicht wirksam, es sei denn, der abonnierte Nutzer erklärt sich endgültig bereit, sein Abonnement (gemäß den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu verlängern, oder, im Falle eines nicht abonnierten Nutzers, es sei denn, dieser äußert endgültig (ausdrücklich oder stillschweigend) seinen Wunsch, die LexDocta-Plattform weiterhin zu nutzen.

11.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss ergeben, ist Neuenburg. Schweizer Recht Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unabhängig vom Rechtsgrund und vom Ort des Zugriffs des Nutzers.

11.5 Die französische Fassung der vorliegenden Bedingungen ist maßgebend.